Diese Angaben gehören auf die Rechnung
- Therapeutin oder Therapeut: Name, Adresse, ZSR-Nummer und GLN, bei Bedarf die Registrierungsnummer (z. B. EMR oder ASCA).
- Patientin oder Patient: Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht und AHV-Nummer, dazu die Versicherung.
- Behandlung: Behandlungsgrund (Krankheit, Unfall, Prävention oder Schwangerschaft) und Behandlungskanton.
- Positionen: pro Behandlung das Datum, die Tarifziffer mit unveränderter Bezeichnung, die Anzahl (bei Zeitziffern pro 5 Minuten) und der Preis.
- Zahlung: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Zahlungsfrist und ein Schweizer QR-Zahlteil.
Alle Ziffern mit ihren offiziellen Bezeichnungen finden Sie in der Liste der Tarif-590-Ziffern. Wie Sie zur ZSR-Nummer kommen, erklärt die Seite ZSR-Nummer für Therapeuten.
Warum eine Vorlage nicht mehr reicht
Seit 2022 verlangen die Versicherer bei Rechnungen aus Software den Rechnungsstandard des Forum Datenaustausch. Dazu gehören eine Patientenrechnung, ein Rückforderungsbeleg für die Versicherung und ein Blatt mit QR-Codes, in denen die ganze Rechnung maschinenlesbar steckt. Die Versicherung liest so die Rechnung ein, ohne sie abzutippen – Tippfehler und Rückfragen fallen weg. Ein Formular aus Word oder Excel kann diese Codes nicht erzeugen.
So entsteht die Rechnung in theradesk24.ch
Sie wählen die Patientin aus dem Dossier, tippen Datum, Methode und Minuten ein, und die Summe rechnet sich selbst. Vor dem Ausstellen prüft theradesk24.ch alle Pflichtangaben und zeigt genau, was noch fehlt. Danach erhalten Sie ein PDF mit Patientenrechnung und QR-Zahlteil, Leistungsübersicht, Rückforderungsbeleg und QR-Code-Blatt – bereit zum Ausdrucken oder Versenden. Die Rechnungsnummern laufen lückenlos, offene und überfällige Beträge sehen Sie in der Übersicht. Mehr dazu unter Tarif 590 Software.
Nicht Tarif 590? Die passende Software
Pflegeleistungen, die über die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) abgerechnet werden, gehören nicht in den Tarif 590. Dafür gibt es unsere Schwesterplattform caredesk24.ch – Software für Spitex und Pflege. Für nicht-medizinische Betreuung zu Hause, die oft über Ergänzungsleistungen finanziert wird, eignet sich betreuungsportal.ch – Software für Alltagsbegleitung.