theradesk24.ch

Rechnung für die Zusatzversicherung

Tarif-590-Rechnung erstellen: Pflichtangaben und Formular

Damit Ihre Patientinnen und Patienten die Kosten von der Zusatzversicherung zurückerhalten, muss die Rechnung nach Tarif 590 vollständig sein und dem Rechnungsstandard der Versicherer entsprechen. Hier lesen Sie, was dazugehört.

1 Monat gratis testen

Häufige Fragen

Reicht eine Rechnungsvorlage in Word oder Excel?
Für die Abrechnung mit der Zusatzversicherung meist nicht mehr. Seit 2022 verlangen die Versicherer bei Rechnungen aus Software den XML-Standard des Forum Datenaustausch mit einem maschinenlesbaren Code auf dem Beleg. Eine selbst gestaltete Vorlage erfüllt das nicht.
Wer bezahlt die Rechnung?
Bei der Komplementärmedizin gilt in der Regel «Tiers garant»: Die Patientin oder der Patient bezahlt die Rechnung und reicht den Rückforderungsbeleg bei der Zusatzversicherung ein.
Welcher Behandlungsgrund ist richtig?
Krankheit, Unfall, Prävention oder Schwangerschaft. Ein unbekannter Behandlungsgrund führt bei den Versicherern zur Rückweisung.
Brauche ich eine GLN?
Ja. Neben der ZSR-Nummer gehört die GLN (Global Location Number) der Therapeutin oder des Therapeuten zu den Pflichtangaben auf der Rechnung.

Tarif-590-Rechnungen in 2 Minuten

1 Monat gratis, ohne Kreditkarte. Danach CHF 29.– pro Monat, monatlich kündbar.

Jetzt gratis testen