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Qualitätslabel und Tarif 590

Abrechnung für EMR- und ASCA-Therapeuten

Sie sind bei EMR oder ASCA registriert und möchten Ihre Behandlungen sauber abrechnen, damit Ihre Patientinnen und Patienten die Kosten von der Zusatzversicherung zurückerhalten? So hängen Label, ZSR-Nummer und Tarif 590 zusammen.

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Häufige Fragen

Ersetzt die EMR- oder ASCA-Registrierung die ZSR-Nummer?
Nein. Die Registrierung bei EMR oder ASCA ist ein Qualitätslabel, auf das sich viele Versicherer bei der Anerkennung stützen. Für die Abrechnung brauchen Sie zusätzlich die ZSR-Nummer, die von der SASIS AG vergeben wird.
Bezahlt jede Zusatzversicherung, wenn ich registriert bin?
Nein. Welche Methoden und Therapeuten eine Versicherung anerkennt, legt sie selbst fest. Die Registrierung ist eine Grundlage für die Anerkennung, begründet aber keinen Anspruch. Massgebend sind die Bedingungen der jeweiligen Zusatzversicherung.
Darf eine Kollegin über meine ZSR-Nummer abrechnen?
Nein. Die Anerkennung ist persönlich und nicht übertragbar. Über die eigene ZSR-Nummer dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die man selbst erbracht hat.
Wo trage ich meine EMR- oder ASCA-Nummer ein?
In theradesk24.ch unter den Praxisdaten im Feld «Weitere Registernummern», zum Beispiel «EMR 12345, ASCA 67890». Die Angabe erscheint auf jeder Rechnung.

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